Evaluation der Bestimmungen zur FU

Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz evaluierten wir interdisziplinär zusammen mit verschiedenen Kooperationspartner:innen aus den Bereichen Psychiatrie und Kindes- und Erwachsenenschutz die Umsetzung der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (Art. 426 ff. ZGB) von Erwachsenen. Die Evaluation bezog vielzählige Perspektiven mit ein: Betroffene, Zuweisende, Gesundheitsfachleute, KESB, Gerichte und (Betroffenen-)Organisationen. Der vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Schlussbericht enthält die Ergebnisse der Evaluation und Empfehlungen zu Praxisverbesserungen, einer Gesetzesrevision und zum weiteren Überprüfungsbedarf. Er richtet sich insbesondere an die Praxis, Politik, Forschung und natürlich alle Interessierten.

Die fürsorgerische Unterbringung (FU) löste 2013 die frühere fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) ab. Mit der Revision sollten bestehende Gesetzeslücken geschlossen und der Rechtsschutz sowie die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Im Rahmen der durchgeführten Evaluation überprüften wir, inwiefern die mit der Revision verfolgten Zielsetzungen erreicht werden konnten.

Einbezug unterschiedlicher Fachexpertise und unterschiedlicher Perspektiven

Wir führten die Evaluation als Kooperationsprojekt mit der Forschungsgruppe «Mental Health Care and Service Research» der Psychiatrischen Universitätsklink Zürich PUK, der Psychiatrie Baselland und dem Kindes- und Erwachsenenschutzrechtsexperten Urs Vogel durch. Weitere Kooperationspartner waren zudem das Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sowie die Clinica psichiatrica cantonale Ticino.

Die Evaluation bezog die Perspektive der Betroffenen, Zuweisenden, Gesundheitsfachleuten, KESB, Gerichte und (Betroffenen-)Organisationen aus fünf Kantonen (BL, GR, TI, VD, ZH) mit ein. Somit wurden die Bestimmungen aus ausgewählten Kantonen aller Landesteilen berücksichtigt. Wir arbeiteten mit qualitativen und quantitativen Datenerhebungs- und Analysemethoden. Die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Evaluation validierte eine interdisziplinäre Begleitgruppe.

Heterogene Umsetzung der FU als zentrales Evaluationsergebnis

Der vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Schlussbericht beinhaltet eine prägnante Zusammenfassung der Ergebnisse sowie die umfassende Darlegung der Hintergründe, Methodik, Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Evaluation. Zu den Kernergebnissen gehört beispielsweise die Feststellung, dass es eine anhaltende Heterogenität bei der Umsetzung der FU und weiterer Zwangsmassnahmen gibt. Auch konnte hinsichtlich der Massnahmen zur Förderung und Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen ein Verbesserungspotenzial eruiert werden. Zudem legt die Evaluation nahe, dass eine einheitliche Definition für eine «geeignete Einrichtung» für Personen mit FU erforderlich wäre. Der Bericht ist für Praxis, Politik und Forschung interessant, weil er aktuelle Informationen zu unterschiedlichen Aspekten der Umsetzung der fürsorgerischen Unterbringung in der Schweiz enthält.