Individueller Betreuungsbedarf IBB

Seit dem Jahr 2014 arbeiten die Kantone der Ostschweiz (d.h. SODK Ost+ZH) mit dem Individuellen Betreuungsbedarf (IBB). Das heisst, die individuellen Betreuungsleistungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen wohnen und arbeiten, werden mit dem IBB eingeschätzt. Heute arbeiten viele Kantone in der gesamten Schweiz (Nordwestschweiz, Zentralschweiz, einzelne Kantone in der Westschweiz) mit diesem Bedarfserfassungsinstrument. Der IBB ermöglicht es, dass die Leistungen gemäss individuellem Bedarf der Menschen, die in den Einrichtungen wohnen und arbeiten finanziert werden können.

Autor:innen: Francesca Rickli & Simon Meier, socialdesign ag

Für jede Person, die in einer Einrichtung wohnt oder arbeitet, wird individuell eingeschätzt, wie hoch der Bedarf an Betreuung und Begleitung ist. Dabei sind Menschen mit Behinderungen heute immer öfters in den Prozess mit einbezogen. Das heisst, sie schätzen ihren eigenen Bedarf an Betreuung und Begleitung ebenfalls ein. So wird anhand von definierten Indikatoren eingeschätzt, wie oft eine Person welche Unterstützung braucht. Zum Beispiel in der selbst bestimmten Tagesgestaltung, in den Verrichtungen des täglichen Lebens oder bei der Arbeit oder Beschäftigung. Ziel ist eine möglichst pragmatische Anwendung, damit fällt der Aufwand bei den Fachpersonen möglichst gering aus.

Der individuelle Betreuungsbedarf gibt die IBB-Einstufung einer Person vor. Die Skala der IBB-Einstufung reicht von 0 bis 4. Je nach IBB-Stufe erhält eine Einrichtung für die tägliche Betreuungsarbeit mit der Person einen subjektorientierten und dementsprechend abgestuften Kantonsbeitrag. Dieser Beitrag wird zusätzlich zum Grundbedarf, der durch die sogenannten Objektkosten gedeckt ist, ausbezahlt. Allgemeine Grundleistungen, wie beispielsweise die Administration, Reinigung oder die Verpflegung sind über diese sogenannten Objektkosten abgegolten.

Das IBB-System ist also ein Instrument, das den aktuell notwendigen Betreuungsbedarf eines Menschen erfasst. Da sich dieser Bedarf ändern kann, ist es umso wichtiger diesen für die verschiedenen Bereiche (1) Wohnen, (2) Tagesstruktur mit Lohn oder (3) Tagesstruktur ohne Lohn jährlich zu aktualisieren. So widerspiegelt sich ein höherer oder tieferer Betreuungsbedarf letztlich auch in den notwendigen und verfügbaren finanziellen Mitteln.

IBB und die UN-Behindertenrechtskonvention

Wir versuchen die Anforderungen der UN BRK auch bei unseren Angeboten bestmöglich zu berücksichtigen. Dies kann verschieden aussehen: Idealerweise werden die Menschen, die in den Einrichtungen wohnen und arbeiten in die IBB-Überprüfungen mit einbezogen. Oder Leistungen zur Ermöglichung von Selbstbestimmung oder der sozialen Teilhabe werden speziell gewichtet. Zudem geht es bei der Anwendung von IBB darum, eine diskriminierungsfreie Sprache zu benutzen. Dies gilt sowohl für das Ausfüllen des IBB, wie auch für die dazugehörige Dokumentation.

Unsere Angebote

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Institutionen/Einrichtungen und Kantonen zusammen und unterstützen sie in der Umsetzung der IBB-Systematik. Unsere Dienstleistungen umfassen folgende Aspekte:

  • Wir führen auf die kantonalen Gegebenheiten und Wünsche angepasste IBB-Überprüfungen durch. Unter anderem können diese auch partizipativ erfolgen. Das heisst, die Leistungsnutzenden werden in die Überprüfung einbezogen.
  • Wir unterstützen Kantone bei der Schulung und Einführung der IBB-Systematik.
  • Wir führen praxis- und anwendungsorientierte Schulungen in Institutionen und Einrichtungen oder für Kantone durch.
  • Im Auftrag der agogis finden zweimal jährlich Schulungen für Anwender:innen des IBB statt. Sie finden die aktuellen Ausschreibungen hier.