Formative Evaluation Umsetzung Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)

Der Bundesrat will mit seiner Strategie Gesundheit2020 die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich erhöhen. Ein wesentliches Element der Strategie ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste («eHealth») und insbesondere die Förderung des elektronischen Patientendossiers (EPD).
Am 19. Juni 2015 haben der Stände- und Nationalrat das Bundesgesetz zum elektronischen Patientendossier (EPDG ) verabschiedet. Es trat am 15. April 2017 in Kraft. In Artikel 18 des EPDG wird festgehalten, dass das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dafür sorgt, dass die Massnahmen des Gesetzes periodisch evaluiert und dem Bundesrat über die Ergebnisse berichtet werden soll.
Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) begleiten unsere Senior Projektleiterin Ricarda Ettlin und unser Projektleiter Samuel Wetz die Umsetzung des Gesetzes im Rahmen der formativen Evaluation. Der Arbeitsbericht zur ersten Phase, in welchem unser ehemaliger Senior Projektleiter Reto Jörg mitwirkte ist nun publiziert und öffentlich verfügbar. Er umfasst unter anderem Ergebnisse zum allgemeinen Stand der Umsetzung, Kohärenz der Umsetzung mit den Zielsetzungen des EPDG, Finanzierung der Stamm-/Gemeinschaften und Finanzhilfen und zeigt verschiedene Herausforderungen auf.